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Visum—Service Thailand

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       Visum für die schweiz			


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                    Telefon Deutsch 0066 (0) 810 667 696
                              Thai 0066 (0) 801 715 794




Besuchervisum für die Schweiz

Heiratsvisum Eheschließung in der Schweiz

Einreise / Wohnsitznahme in der Schweiz
nach Eheschließung in Thailand

Visum für Familiennachzug

                             
                                      
Besuchervisum 

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:

1. Hat Ihr Gast die Garantieerklärung von der Schweizerischen Botschaft
erhalten, begleiten wir Ihren Gast zum späteren Abholungstermin des
Besuchervisum in die Schweizerische Botschaft.
2. Wir schließen für Ihren Gast eine Auslands - Krankenversicherung ab.
3. Begleichung aller in Thailand Anfallender Gebühren.
4. Ihr Gast wird bis zum Abflug von uns individuell betreut.
5. Wir begleiten Ihren Gast zur Schweizerischen Botschaft.
6. Wir vereinbaren für Ihren Gast einen Termin bei der Schweizerischen 
Botschaft.
7. Ordnungsgemäßes Ausfüllen der Visumantrags - Formulare
8. Hilfe und Begleitung Ihres Gastes bei der Antragstellung für einen
Reisepass.


Hinweis!
Um ein Besuchervisum zu erhalten müssen die 
Voraussetzungen stimmen, dass heißt, der/die Antragsteller/in müssen in der Botschaft die Rückkehrwilligkeit nach Thailand glaubhaft nachweisen können. 


                    
Visum für die Eheschließung in der Schweiz

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:

1. Hilfe und Begleitung bei der Antragstellung für einen Reisepass.
2. Ordnungsgemäßes ausfüllen der Visumantrags - Formulare
für das Heiratsvisum.
3. Übersetzung aller benötigten thailändischen Dokumente in eine
Schweizer Amtssprache D, F, I durch Amtlich anerkannte Dolmetscher.
4. Beglaubigung aller benötigten Dokumente durch das Thailändische
Außenministerium.                    
5. Zusammen mit Ihrer Verlobten / Freundin besorgen wir
alle Dokumente, die von der Schweizerischen Botschaft verlangt werden. 
6. Wir vereinbaren für Ihre Freundin / Verlobte einen Termin
bei der Schweizerischen Botschaft.
7. Wir begleiten Ihre Verlobte / Freundin zur Schweizerischen Botschaft
8. Wir schließen für Ihre Verlobte / Freundin eine
Auslands - Krankenversicherung ab.
9. Übernahme sämtlicher in Thailand Anfallender Gebühren.
10. Ihre Verlobte / Freundin wird von uns bis zum Abflug individuell betreut.






Visum nach der Eheschließung in Thailand

Eheschließung in Thailand

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:

1. Wir beraten Sie ausführlich, welche Dokumente Sie für eine
Eheschließung in Thailand benötigen.
2. Übersetzung aller von den Thailändischen Behörden geforderten
Dokumente aus einer Schweizer Amtssprache D, F, I / Thai durch
Amtlich anerkannte  Dolmetscher.
3. Wir lassen alle, von den Thailändischen Behörden geforderten
Dokumente im Thailändischen Außenministerium legalisieren.
4. Ihrer Verlobten / Freundin sind wir bei der Zusammenstellung aller
benötigten Dokumente für die Eheschließung behilflich.
5. Ist nach erfolgter Eheschließung die Einreise und Wohnsitznahme Ihrer
Ehefrau in der Schweiz beabsichtigt, beantragen wir zusammen mit Ihrer
Ehefrau das Einreisegesuch bei der Schweizerischen Botschaft zur
Weiterleitung an die Fremdenpolizei in der Schweiz.
6. Wir vereinbaren für Ihre  Ehefrau  einen Termin bei der
Schweizerischen Botschaft. 
7. Wir lassen alle Thailändischen Dokumente, die von der
Fremdenpolizei und der Schweizerischen Botschaft gefordert
werden, von einem bei der Schweizerischen Botschaft Amtlich
anerkannten Dolmetscher übersetzen Thai /Amtssprache 
Schweiz D, F, I.
8. Übersetzte Dokumente Thai / Amtssprache Schweiz 
D, F, I reichen wir bei dem Thailändischen Außenministerium
zur Beglaubigung/ Legalisierung ein.
9. Hilfe und Begleitung Ihrer Ehefrau bei der Antragstellung für 
einen Reisepass.
10. Ihre Ehefrau wird von uns bis zum Abflug individuell betreut.



Familiennachzug von Kindern

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:
1. Hilfe und Begleitung bei der Antragstellung für einen Reisepass.
2. Ordnungsgemäßes ausfüllen der Visumantrags - Formulare
für Familiennachzug.
3. Wir lassen alle von der Schweizerischen Botschaft geforderten   Dokumente übersetzen, Thai /  Amtssprache Schweiz D, F, I. 
4. Wir reichen alle übersetzten Dokumente zur Beglaubigung beim
Thailändischen Außenministerium ein.

5. Wir vereinbaren für den Sorgerechts Inhaber einen Termin bei der
Schweizerischen Botschaft.

6. Wir begleiten den Sorgerechts Inhaber zur Schweizerischen Botschaft.

7. Nach einer positiven Entscheidung der Kantonalen Fremdenpolizei
und der Schweizerischen Botschaft, begleiten wir den Sorgerechts
Inhaber zum Abholungstermin für das  Visum. 
8. Für die Nachziehenden Personen schließen wir eine Auslands
Krankenversicherung ab.

9. Der Sorgerechts Inhaber und die Nachziehenden Personen, werden von uns bis zum Abflug individuell betreut.

Textfeld: © Visum—Service Thailand 2011. Alle Rechte vorbehalten!